Christian Bermeitinger

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung

Leistungsüberblick

Beurteilung von Bauschäden

Bei unsachgemäßer Ausführung von Bauleistungen ist es nicht immer notwendig gleich ein teures selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Vielmehr sollte dem ausführenden Unternehmen klar dargelegt werden, dass die Ausführung so nicht in Ordnung ist. Ausreichend ist hier regelmäßig eine gutachterliche und stichhaltige Stellungnahme.

Baubegleitende Qualitätskontrolle

Bei der Errichtung von Bauwerken, klassischerweise von eigengenutzten oder fremdvermieteten Wohnimmobilien, macht es Sinn während der Bauzeit die Qualität des Bauwerks und den Ausführungen zu kontrollieren und für Sie zu sichern. In diesen Fällen -Kauf vom Bauträger oder sogenannten Generalunternehmer-  ist es nämlich so, dass der eigentliche Bauherr, also Sie, keinen eigenen Vertreter auf der Baustelle hat der seine Interessen vertritt.

Abnahme von Bauwerken

Wird ein neu errichtetes Bauwerk dem Eigentümer übergeben bzw. ist eine größere Sanierungsmaßnahme fertig gestellt, so ist es wichtig, dass eine förmliche Bauabnahme stattfindet. Hier wird festgestellt ob der Unternehmer seine Leistung vollständig, gemäß dem Auftrag (in der Regel die Baubeschreibung), gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln am Bau erbracht hat.

Abnahme bei Mieterwechsel

Bei Auszug oder Einzug des Mieters erstellen wir ein Wohnungsabnahmeprotokoll in dem festgehalten wird, wie der Zustand der Mietsache zu diesem Zeitpunkt war.

Wertgutachten

Zu unserer Hauptaufgabe zählt sicherlich das Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von Immobilien. Gleich ob es sich hierbei um die Wertermittlung einer Garage, Grundstück, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus oder um größere Gewerbeanwesen bis hin zu kompletten Industrieanlagen handelt. Überwiegend erstellen wir sogenannte Wertgutachten.

Beratung Immobilienkauf

Hat man seine Wunschimmobilie gefunden, steht die wohl wichtigste Entscheidung an. Bevor diese Entscheidung getroffen wird, ist es ratsam fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen untersuchen wir das Objekt auf Mängel und auf Verdachtsmomente für das Vorliegen von verdeckten Mängeln. Ferner stellen wir fest, ob Sie das Objekt gemäß Ihren Vorstellungen nutzen können.

Gewährleistungscheck

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Baumängel die innerhalb der Gewährleistungsfrist (bei Wohngebäuden regelmäßig 5 Jahre) auftreten nicht dem Unternehmer / Bauträger gemeldet werden und somit auch nicht auf Kosten des Unternehmers beseitigt werden. Es ist daher ratsam, das Bauwerk rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durch uns begehen zu lassen.

Wohnflächenüberprüfung

Gemäß regelmäßiger Rechtsprechung liegt ein Mangel in der Sache vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der vertraglichen Wohnfläche abweicht. Gerne können Sie dies durch uns überprüfen lassen.

Beweissicherungsverfahren

Ein selbstständiges Beweissicherungs-verfahren ist grundsätzlich eine sehr teure und langwierige Angelegenheit. Von daher ist es ratsam ein eventuelles Beweissicherungsbegehren vorher von uns überprüfen zu lassen, ob ein späterer Gutachter die Beweislage und Sachlage ähnlich auslegen wird, oder ob er eventuell zu einem völlig abweichenden Ergebnis kommt.

Beratung Immobilienverkauf

Soll eine Immobilie verkauft werden so ist für die weitere Vorgehensweise wichtig, dass der erzielbare Verkaufspreis realistisch eingeschätzt wird. Wird der Verkaufspreis zu hoch angesetzt, vergrämt man eventuell potenzielle Interessenten. Ferner reagieren manche Interessenten sehr zurückhaltend wenn der Kaufpreis mehrmals nach unten korrigiert wird.